Sie brauchen einen Kostenvoranschlag für die Akte, einen Festpreis, der hält, und am Ende eine Rechnung, die durch die Prüfung geht. Genau so arbeiten wir mit Sozialämtern, Betreuungsvereinen, Nachlasspflegern, Hausverwaltungen und Pflegeheimen – von Fahrdorf aus in der ganzen Region.
Wer für ein Amt oder eine Einrichtung eine Wohnung räumen lässt, entscheidet nicht aus dem Bauch. Es gibt einen Vorgang, ein Aktenzeichen, eine Kostenstelle und meist jemanden, der den Vorgang später prüft. Dafür braucht es Papier, das stimmt: ein schriftliches Angebot, das die Sachbearbeitung ablegen kann, einen Preis, der sich nach der Räumung nicht verschiebt, und eine Rechnung mit Leistungsnachweis. Wir machen das seit Jahren für Auftraggeber aus Eckernförde, Schleswig und dem Umland und haben unsere Abläufe darauf eingestellt. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner, der den Vorgang von der ersten Mail bis zur Schlussrechnung kennt, und kein Callcenter, das jedes Mal neu nachfragt.

Die folgenden Punkte sind bei uns Standard für Behörden und Einrichtungen, nicht Sonderwunsch. Sie müssen nichts davon extra anfordern.
1. Anfrage. Sie schicken uns Adresse, Wohnungsgröße, Stockwerk und, falls vorhanden, ein paar Fotos – per E-Mail, Telefon oder über den Anfrage-Konfigurator. Ein Aktenzeichen hilft uns, den Vorgang von Anfang an richtig zuzuordnen.
2. Besichtigung und Kostenvoranschlag. Wir sehen uns die Wohnung an, bei kleinen Objekten reichen Fotos. Innerhalb weniger Tage liegt der schriftliche Kostenvoranschlag als PDF in Ihrem Postfach, mit Leistungsumfang und Festpreis.
3. Freigabe und Beauftragung. Nach Bewilligung oder interner Freigabe genügt eine formlose Beauftragung per E-Mail oder Fax (PLATZHALTER Faxnummer). Sie nennen uns die Rechnungsanschrift, die Kostenstelle und wen wir vor Ort als Kontakt haben.
4. Durchführung mit Dokumentation. Wir fotografieren den Ausgangszustand, räumen, sortieren Dokumente und Wertsachen aus, trennen die Abfälle sortenrein und fotografieren die leere Wohnung. Schlüssel und Protokolle gehen an die von Ihnen benannte Person.
5. Abnahme und Rechnung. Nach Abnahme durch Sie oder den Vermieter erhalten Sie die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, Leistungsnachweis, Entsorgungsnachweisen und auf Wunsch der Foto-Dokumentation als Anlage. Zahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels.
Bei bedürftigen Personen kann das Sozialamt die Kosten einer Haushaltsauflösung übernehmen, in bestimmten Fällen auch das Jobcenter. Entscheidend ist die Reihenfolge: Erst wird der Kostenvoranschlag eingereicht, dann bewilligt, dann geräumt. Wir liefern den Kostenvoranschlag so, dass die Sachbearbeitung ihn ohne Rückfragen in den Vorgang nehmen kann, und warten mit der Durchführung auf die Bewilligung. Für Angehörige, Betreuer und Sozialarbeiter haben wir den Ablauf in einem eigenen Ratgeber beschrieben: Entrümpelung über das Sozialamt – wie die Kostenübernahme abläuft. Nach bewilligter Übernahme führen wir die Haushaltsauflösung zum genannten Preis durch und stellen die Rechnung direkt an das Amt.
Bei einer Zwangsräumung nach § 885 ZPO setzt der Gerichtsvollzieher den Termin fest, der Vermieter oder dessen Hausverwaltung beauftragt uns als Räumungsunternehmen. Wir erscheinen mit ausreichend Personal, LKW und Crafter, dokumentieren den Zustand vor Beginn und halten uns an die Vorgaben des Vollstreckungsorgans, was eingelagert und was entsorgt wird. Rechtliche Fragen zum Verfahren klären Sie bitte mit dem Gerichtsvollzieher oder Ihrem Rechtsbeistand, dafür sind wir nicht die richtige Stelle. Unser Part ist die saubere Durchführung und der Nachweis darüber.
Bei Nachlässen arbeiten wir mit Nachlasspflegern, Betreuern und Erben zusammen. Bevor irgendetwas den Raum verlässt, sichten wir Unterlagen und Wertgegenstände und nehmen sie ins Protokoll auf. Testamente, Versicherungspolicen, Kontounterlagen und Urkunden gehen an den Auftraggeber, nicht in den Container. Erst danach beginnt die eigentliche Wohnungsauflösung. Wenn die Wohnung nach einem Todesfall schnell an den Vermieter zurückgehen muss, stimmen wir den Termin direkt mit der Hausverwaltung ab.
Unser Betrieb sitzt in Fahrdorf an der Schlei. Nach Eckernförde im Kreis Rendsburg-Eckernförde sind es rund 25 Minuten, nach Schleswig im Kreis Schleswig-Flensburg fünf. Flensburg, Rendsburg und Kiel erreichen wir innerhalb einer Stunde. Das heißt für Sie: Besichtigungstermine lassen sich kurzfristig legen, und bei einer Zimmerräumung im Pflegeheim oder einer Nachlasswohnung, die diese Woche noch übergeben werden muss, sind wir nicht erst übermorgen da. Im Bedarfsfall greift der 24h-Notservice, auch am Wochenende.
Schicken Sie uns Adresse, Größe der Wohnung und Ihr Aktenzeichen. Sie bekommen innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung mit Terminvorschlag für die Besichtigung, danach den Kostenvoranschlag für die Akte. Für Institutionen mit regelmäßigem Bedarf setzen wir uns gern einmal zusammen und legen eine Rahmenvereinbarung auf.
Mo–So erreichbar – schnelle Rückmeldung:
WhatsApp schreiben Anfrage-Konfigurator✓ Kostenvoranschlag fürs Amt kostenlos · ✓ Rechnung mit ausgew. USt. · ✓ Zahlungsziel nach Vereinbarung · ✓ Foto-Dokumentation & Entsorgungsnachweise
Nach Besichtigung oder anhand von Fotos erhalten Sie den schriftlichen Kostenvoranschlag in der Regel innerhalb weniger Tage per E-Mail als PDF – mit Leistungsumfang, Festpreis und Entsorgung inklusive, so wie die Sachbearbeitung es für den Vorgang braucht. Der Kostenvoranschlag ist kostenlos.
Ja. Behörden, Betreuungsvereine, Wohnungsbaugesellschaften und Pflegeeinrichtungen zahlen auf Rechnung nach Abnahme, das Zahlungsziel legen wir nach Vereinbarung fest, üblich sind 14 bis 30 Tage. Vorkasse verlangen wir von Institutionen nicht.
Personalausweise, Sparbücher, Urkunden, Verträge, Bargeld und Schmuck sortieren wir beim Räumen aus, nehmen sie in ein Wertsachen- und Dokumentenprotokoll auf und übergeben sie gegen Unterschrift an den Auftraggeber – also an die Betreuerin, den Nachlasspfleger oder die Sachbearbeitung.
Ja. Wir stellen uns auf den vom Gerichtsvollzieher festgesetzten Termin ein, kommen mit ausreichend Personal und Fahrzeug und dokumentieren den Zustand der Wohnung vorher und nachher mit Fotos. Ob eingelagert oder entsorgt wird, richtet sich nach den Vorgaben des Vollstreckungsorgans.
Für Hausverwaltungen, Genossenschaften, Betreuungsvereine und Pflegeheime, die regelmäßig Räumungen beauftragen, vereinbaren wir feste Konditionen pro Zimmer oder Quadratmeter, eine feste Ansprechperson und kurze Reaktionszeiten. Das spart beiden Seiten die Einzelkalkulation bei jedem Vorgang.
Adresse, Wohnungsgröße und Aktenzeichen genügen – Sie bekommen zügig einen Besichtigungstermin und danach den schriftlichen Kostenvoranschlag. Kostenlos, auch wenn am Ende nicht beauftragt wird.