Räumungstitel, Termin, klassische oder „Berliner" Räumung, Protokoll und Einlagerung nach Weisung: So läuft eine Zwangsräumung aus Sicht der Firma, die am Tag X mit dem LKW vor der Tür steht.
Eine Zwangsräumung ist für alle Beteiligten unangenehm. Für den Vermieter, der oft monatelang auf Miete gewartet hat. Für den Mieter sowieso. Und für den Gerichtsvollzieher, der den Termin durchsetzen muss. Wir sind in dieser Kette das letzte Glied: die Firma, die am Tag X mit Team und LKW vor der Tür steht. Aus dieser Perspektive erklären wir hier, wie der Ablauf aussieht, welche Kosten entstehen und was Vermieter und Gerichtsvollzieher von uns brauchen, damit der Termin reibungslos läuft.

Vorweg das Wichtigste: Eine Räumungsfirma darf nicht einfach auf Zuruf des Vermieters eine bewohnte Wohnung leeren. Dafür braucht es einen vollstreckbaren Räumungstitel – in der Regel ein Räumungsurteil oder einen gerichtlichen Vergleich – und einen Gerichtsvollzieher, der die Räumung durchführt. Der Vermieter beauftragt den Gerichtsvollzieher, dieser setzt den Termin fest und kündigt ihn dem Mieter schriftlich an. Erst dann kommen wir ins Spiel.
Wer uns anruft und sagt „Der Mieter zahlt nicht, räumen Sie bitte", bekommt eine freundliche, aber klare Antwort: So geht das nicht, und für den Vermieter wäre es brandgefährlich. Wie ein Titel erlangt wird, klärt ein Anwalt. Das ist keine Frage für eine Räumungsfirma.
Es gibt zwei gängige Wege. Sie unterscheiden sich vor allem im Umgang mit dem Hausrat.
Bei der klassischen Räumung wird die Wohnung komplett geleert. Der Gerichtsvollzieher verschafft dem Vermieter den Besitz, wir tragen alles heraus. Was dem Mieter gehört und nicht offensichtlich wertlos ist, wird eingelagert – für eine Frist, die der Gerichtsvollzieher vorgibt. Holt der Mieter seine Sachen nicht ab, werden sie später verwertet oder entsorgt. Das ist der gründlichere, aber auch teurere Weg, weil Transport und Lagerung dazukommen.
Bei der sogenannten Berliner Räumung beschränkt der Vermieter den Auftrag an den Gerichtsvollzieher auf die Besitzverschaffung und macht an den beweglichen Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend. Praktisch heißt das: Der Gerichtsvollzieher öffnet die Wohnung, das Schloss wird getauscht, der Mieter kommt nicht mehr hinein. Die Sachen bleiben zunächst drin. Der Vermieter spart den Vorschuss für Transport und Einlagerung, trägt aber selbst die Verantwortung für den Hausrat und muss sich später um dessen Verbleib kümmern. Hier werden wir meist in einem zweiten Schritt gebraucht, wenn die Wohnung tatsächlich geräumt werden soll.
Welcher Weg passt, ist eine Frage für den Anwalt des Vermieters. Wir räumen auf beiden Wegen, sobald der Auftrag sauber ist.
Am Räumungstag sind wir vor dem Gerichtsvollzieher am Objekt. Sobald er die Wohnung geöffnet und den Besitz übertragen hat, beginnt unsere Arbeit – ausschließlich nach seiner Weisung. Das gilt besonders für die Frage, was eingelagert und was entsorgt wird. Eigenmächtig entscheiden wir da nichts. Der Gerichtsvollzieher gibt vor, wir setzen um.
Dazu gehört ein Protokoll. Wir dokumentieren den Zustand der Wohnung vor Beginn mit Fotos, listen die eingelagerten Gegenstände auf und halten fest, was als Abfall entsorgt wurde. Diese Unterlagen gehen an den Gerichtsvollzieher und auf Wunsch an den Vermieter. Bei späteren Streitigkeiten über angeblich verschwundene Wertsachen ist so eine Dokumentation viel wert. Am Ende wird die Wohnung besenrein übergeben, Schlüssel gegen Quittung.
Kommt ein Schlosswechsel dazu oder sollen Keller und Dachboden im selben Zug mit raus, erledigen wir das im selben Termin. Bei Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen mit regelmäßigem Bedarf läuft das über eine feste Absprache – was wir Institutionen insgesamt bieten, steht auf der Seite Für Ämter, Betreuer & Institutionen. Für Verwaltungen gibt es zusätzlich unseren Leitfaden für Hausverwaltungen.
Bevor der Gerichtsvollzieher den Termin ansetzt, fordert er vom Vermieter in der Regel einen Kostenvorschuss. Dafür braucht er eine Zahl, und die kommt von uns. Nach einer Besichtigung von außen oder, wenn möglich, einer Einschätzung über Fotos und Grundriss erstellen wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis, getrennt nach Transport, Einlagerung und Entsorgung. Den reicht der Vermieter beim Gerichtsvollzieher ein. Er ist kostenlos.
Zur Orientierung, ausdrücklich als Richtwert und nicht als Angebot: Für die Räumung einer Zwei- bis Dreizimmerwohnung in Eckernförde oder Schleswig liegt unser Anteil meist zwischen etwa 1.500 und 3.500 Euro, je nach Füllgrad, Etage und Sperrmüllanteil. Einlagerung kommt monatlich dazu. Gebühren des Gerichtsvollziehers und Anwaltskosten sind nicht enthalten. Eine stark vermüllte Wohnung oder ein Haus mit Nebengebäuden liegt darüber. Den verbindlichen Preis gibt es nach der Besichtigung.
Das ist bei uns eingespielt. Wir wissen, dass ein Räumungstermin pünktlich beginnen muss, weil der Gerichtsvollzieher danach den nächsten hat. Und wir wissen, dass in so einer Wohnung gelegentlich noch jemand sitzt, der nicht gehen will. Dann bleiben wir ruhig und überlassen das dem, der dafür zuständig ist. Anfrage am einfachsten über den Konfigurator oder direkt per Telefon.
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt den Ablauf aus Sicht einer Räumungsfirma und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Räumungstitel, Pfandrecht und Vollstreckung beantworten Rechtsanwalt oder Gerichtsvollzieher verbindlich, nicht wir.
Nein, nicht solange der Mieter die Wohnung noch bewohnt oder seine Sachen darin hat. Ohne Räumungstitel und Gerichtsvollzieher räumen wir keine fremde Wohnung. Anders ist es, wenn der Mieter die Wohnung nachweislich zurückgegeben hat oder ausdrücklich einverstanden ist.
Als Richtwert für eine Zwei- bis Dreizimmerwohnung in Eckernförde oder Schleswig liegt unser Anteil häufig zwischen etwa 1.500 und 3.500 Euro, abhängig von Füllgrad und Etage. Einlagerung kommt monatlich dazu, Gebühren des Gerichtsvollziehers und Anwaltskosten sind nicht enthalten. Den verbindlichen Festpreis gibt es nach der Besichtigung.
Das entscheidet der Gerichtsvollzieher, nicht die Räumungsfirma. Bei der klassischen Räumung werden nicht offensichtlich wertlose Sachen für eine bestimmte Frist eingelagert und danach verwertet oder entsorgt. Bei der Berliner Räumung bleiben die Sachen zunächst in der Wohnung, der Vermieter macht sein Pfandrecht geltend.
Ja, kostenlos. Nach Besichtigung oder anhand von Fotos und Grundriss schicken wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis, getrennt nach Transport, Einlagerung und Entsorgung. Der Vermieter reicht ihn beim Gerichtsvollzieher ein, der danach den Vorschuss festsetzt.
Kostenlos, schriftlich, mit Festpreis – nach Besichtigung oder Fotos:
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