Vom Beschluss bis zur Schlüsselübergabe: was vor der Beauftragung geklärt sein muss, wie der Kostenvoranschlag in die Akte kommt und wie wir Wertsachen, Dokumente und Erinnerungsstücke behandeln.
Wenn ein Betreuer bei uns anruft, geht es selten um eine einfache Entrümpelung. Meist steckt ein Mensch dahinter, der dauerhaft ins Heim gezogen ist, im Krankenhaus liegt oder verstorben ist und für den jemand anderes jetzt Entscheidungen trifft. Berufsbetreuer, ehrenamtliche Betreuer und Betreuungsvereine zwischen Eckernförde und Schleswig gehören seit Jahren zu unseren Auftraggebern. Aus dieser Zusammenarbeit ist dieser Leitfaden entstanden. Er beschreibt die Reihenfolge, die sich bewährt hat.

Die Aufgabe der eigenen Wohnung ist für einen Betreuten ein schwerer Schritt, und das Gesetz behandelt sie entsprechend. Die Kündigung des Mietvertrags und die Auflösung des Haushalts sind in aller Regel genehmigungspflichtig; das Betreuungsgericht muss dem zustimmen. Wie genau dieser Vorgang abläuft und welche Unterlagen das Gericht sehen will, wissen Sie besser als wir – das gehört in die Hand von Gericht und Betreuungsverein, nicht in die einer Räumungsfirma. Für uns ist nur eines entscheidend: Wir fangen erst an, wenn Sie uns sagen, dass der Weg frei ist. Eine Besichtigung und ein Kostenvoranschlag sind aber schon vorher möglich, denn den brauchen Sie oft bereits für den Antrag.
Nach einem kurzen Termin vor Ort – bei kleinen Wohnungen reichen manchmal Fotos – erstellen wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag mit Festpreis. Darin stehen Leistungsumfang, Entsorgung inklusive und der Hinweis, dass verwertbare Möbel angerechnet werden. Das Dokument ist kostenlos und so aufgebaut, dass es ohne Rückfragen in die Betreuungsakte passt. Die Besichtigung legen wir nach Ihrem Kalender; Betreuer haben meist mehrere Vorgänge parallel, da muss ein Termin nicht drei Wochen dauern.
Hat der Betreute eigenes Vermögen, wird die Räumung daraus bezahlt. Ist er mittellos, kann das Sozialamt die Kosten im Einzelfall übernehmen. Dann gilt die gleiche Reihenfolge wie bei jedem Antrag: Kostenvoranschlag einreichen, Bewilligung abwarten, dann beauftragen. Wer umgekehrt vorgeht, bleibt oft auf der Rechnung sitzen. Wie der Antrag aufgebaut ist und wo die Grenzen liegen, steht ausführlich in unserem Ratgeber Zahlt das Sozialamt die Haushaltsauflösung?
Das ist der Punkt, an dem sich eine gute Räumungsfirma von einer schnellen unterscheidet. In der Wohnung eines Betreuten liegen Sparbücher in der Küchenschublade, der Personalausweis steckt im Mantel, Bargeld klemmt hinter dem Bilderrahmen. Wir räumen deshalb nicht mit dem Bagger, sondern mit dem Blick. Alles, was nach Dokument oder Wert aussieht, wandert in eine separate Kiste. Am Ende bekommen Sie ein Wertsachen- und Dokumentenprotokoll mit Auflistung, auf Wunsch mit Foto jedes Fundstücks, und übernehmen die Kiste gegen Unterschrift.
Genauso wichtig sind die Dinge ohne Marktwert: Fotoalben, Briefe, die Uhr des Vaters. Wenn Angehörige existieren, fragen Sie sie vorher, was ihnen wichtig ist, und geben Sie uns die Liste mit. Wir legen diese Stücke zurück und übergeben sie Ihnen oder auf Ihre Anweisung direkt der Familie. Fehlt eine Liste, entscheiden wir im Zweifel für das Aufheben.
Am Räumungstag dokumentieren wir den Zustand vor Beginn mit Fotos, räumen Zimmer für Zimmer und fotografieren das Ergebnis. Die Wohnung wird besenrein übergeben, auf Wunsch bereits tapeziert und gestrichen, damit die Rückgabe an den Vermieter ohne Nachforderung läuft. Sie müssen dafür nicht vor Ort sein. Schlüssel nehmen wir gegen Quittung entgegen und geben sie an Sie oder den Vermieter zurück, wie Sie es festlegen. Ausführlicher steht unser Leistungsumfang auf der Seite Wohnungsauflösung.
Sie bekommen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, adressiert an den Betreuten, an Sie als Betreuer oder an den Betreuungsverein, ganz wie Ihre Abrechnung es verlangt. Vorkasse verlangen wir nicht. Wir kennen die Zahlungsabläufe von Betreuern, Betreuungsvereinen und Ämtern und räumen ein entsprechendes Zahlungsziel ein. Dazu kommen Foto-Dokumentation und Entsorgungsnachweis, damit die Akte vollständig ist. Was Institutionen insgesamt von uns bekommen, steht gebündelt auf der Seite Für Ämter, Betreuer & Institutionen.
Wenn Sie einen Vorgang auf dem Tisch haben, schicken Sie uns Adresse und Größe der Wohnung über den Anfrage-Konfigurator oder rufen Sie an. Wir melden uns mit einem Terminvorschlag für die Besichtigung in Eckernförde, Schleswig und Umgebung.
Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt den praktischen Ablauf aus Sicht einer Räumungsfirma und ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zur Genehmigungspflicht und zu den Pflichten des Betreuers beantwortet das Betreuungsgericht oder eine Rechtsberatung verbindlich.
Die Aufgabe der Wohnung eines Betreuten ist in aller Regel genehmigungspflichtig, weil sie ein schwerwiegender Eingriff ist. Ob und in welcher Form das Betreuungsgericht zustimmen muss, klären Sie mit dem Gericht oder dem Betreuungsverein. Wir beginnen mit der Räumung erst, wenn Sie uns grünes Licht geben.
Bei Mittellosigkeit kann das Sozialamt die Kosten im Einzelfall übernehmen. Dafür muss der Kostenvoranschlag vor der Beauftragung eingereicht und die Bewilligung abgewartet werden. Unser Kostenvoranschlag ist kostenlos und so aufgebaut, wie die Sachbearbeitung ihn braucht.
Sie werden nicht entsorgt. Ausweise, Sparbücher, Verträge, Schmuck, Bargeld und alles, was danach aussieht, sammeln wir getrennt, listen es in einem Protokoll auf und übergeben es dem Betreuer gegen Unterschrift. Auf Wunsch mit Foto jedes Fundstücks.
Sie bekommen eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, adressiert wie gewünscht, mit Zahlungsziel statt Vorkasse. Dazu die Foto-Dokumentation und auf Wunsch den Entsorgungsnachweis – alles, was später in die Abrechnung gegenüber dem Gericht gehört.
Kostenlos, schriftlich, mit Festpreis – nach Besichtigung oder Fotos:
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