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Haushaltsauflösung im Todesfall

Wenn ein Mensch stirbt, bleibt eine Wohnung voller Erinnerungen zurück – und eine lange Liste an Aufgaben. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, Schritt für Schritt den Überblick zu behalten.

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Eine Wohnung aufzulösen, in der ein geliebter Mensch gelebt hat, ist keine gewöhnliche Räumung. Das Organisatorische fühlt sich in der Trauer oft doppelt schwer an – und vieles davon hat weniger Eile, als es zunächst scheint. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Was tatsächlich zu tun ist, haben wir hier in einer sinnvollen Reihenfolge zusammengestellt.

Schritt 1: Nichts überstürzen – aber Fristen kennen

Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod, er geht zunächst auf die Erben über. Nach § 580 BGB können Erben – ebenso wie der Vermieter – innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich kündigen. Es gilt dann die gesetzliche Frist von drei Monaten; bis zur Übergabe läuft die Miete aus dem Nachlass weiter. In der Praxis heißt das: Ja, die Miete kostet Geld – aber ein paar Wochen, um in Ruhe zu sortieren, sind fast immer drin. Die meisten Familien, die wir begleitet haben, waren im Nachhinein froh, sich diese Zeit genommen zu haben.

Schritt 2: Erbschein und Erbfrage klären

Bevor Sie über den Hausrat verfügen, sollte die Erbfrage geklärt sein. Wichtig zu wissen:

  • Der Erbschein wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort) beantragt. Liegt ein notarielles Testament vor, reicht oft dieses mit Eröffnungsprotokoll.
  • Vorsicht vor stillschweigender Annahme: Wer Hausrat verkauft, verschenkt oder verwertet, kann damit die Erbschaft annehmen – inklusive eventueller Schulden. Die Ausschlagungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen.
  • Ist die Erbfrage unklar oder der Nachlass möglicherweise überschuldet, holen Sie vor der Auflösung rechtlichen Rat ein.

Schritt 3: Mietvertrag und Verträge kündigen

  • Mietvertrag schriftlich kündigen (Sterbeurkunde beilegen), Übergabetermin mit dem Vermieter abstimmen
  • Strom, Gas, Wasser, Telefon/Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen, Abos und Mitgliedschaften kündigen bzw. ummelden
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten – so gehen keine wichtigen Schreiben verloren
  • Laufende Lastschriften und Daueraufträge über die Bank klären

Schritt 4: Wertsachen und Dokumente sichern

Bevor irgendetwas die Wohnung verlässt, sollten Sie sichern, was wichtig ist. Aus Erfahrung: Wichtige Papiere liegen selten dort, wo man sie vermutet – schauen Sie auch in Schuhkartons, Büchern und Manteltaschen. Suchen Sie insbesondere nach:

  • Testament, Erbvertrag, Vollmachten, Verfügungen
  • Urkunden (Geburt, Heirat), Rentenunterlagen, Versicherungspolicen
  • Kontounterlagen, Sparbücher, Depotauszüge, Bargeld
  • Schmuck, Sammlungen, Wertgegenstände
  • Fotos, Briefe und persönliche Erinnerungsstücke

Und falls Sie etwas übersehen: Wir legen bei jeder Räumung wichtige Unterlagen, Fotos und offensichtliche Wertsachen konsequent beiseite und übergeben sie Ihnen. Nichts davon wird ungefragt entsorgt. Das ist bei uns Grundsatz, kein Sonderwunsch.

Schritt 5: Die eigentliche Auflösung planen

Wenn geklärt ist, was in der Familie bleibt, übernehmen wir den Rest. Die Wohnung wird vollständig geräumt, Verwertbares rechnen wir transparent auf den Preis an, und übergeben wird besenrein – auf Wunsch auch tapeziert und gestrichen, damit beim Vermieter nichts mehr offen bleibt. Sie müssen am Räumungstag nicht dabei sein. Viele Angehörige möchten das auch gar nicht, und das verstehen wir gut. Was es kostet, erklärt unser Kosten-Ratgeber – verbindlich wird es mit einem schriftlichen Festpreis.

Ihre Checkliste im Überblick

  • Sterbeurkunden in mehrfacher Ausfertigung besorgen (Standesamt)
  • Erbfrage klären, ggf. Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
  • Nachlass prüfen, bevor Hausrat verwertet wird (Ausschlagungsfrist beachten)
  • Mietvertrag kündigen (§ 580 BGB), Übergabetermin vereinbaren
  • Strom, Gas, Wasser, Telefon, Versicherungen, Abos kündigen
  • Nachsendeauftrag einrichten
  • Testament, Urkunden, Kontounterlagen, Bargeld und Schmuck sichern
  • Fotos und Erinnerungsstücke in der Familie verteilen
  • Angebot für die Haushaltsauflösung einholen (Festpreis, schriftlich)
  • Übergabetermin mit Vermieter oder Käufer koordinieren

Häufige Fragen

Wie schnell muss die Wohnung geräumt sein?

Erben können nach § 580 BGB innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit dreimonatiger Frist kündigen. Bis zur Übergabe läuft die Miete weiter – es gibt also Zeitdruck, aber selten Panik-Druck. Ein paar Wochen zum Sortieren sind fast immer möglich.

Darf ich die Wohnung schon vor dem Erbschein auflösen?

Vorsicht: Wer Hausrat verwertet oder verschenkt, kann damit die Erbschaft stillschweigend annehmen – inklusive möglicher Schulden. Bei unklarer Erbfrage vorher rechtlichen Rat einholen. Dokumente sichern und die Wohnung schützen dürfen Sie in der Regel schon.

Was passiert mit Dokumenten und Erinnerungen?

Wichtige Unterlagen, Fotos und Erinnerungsstücke legen wir bei der Räumung grundsätzlich beiseite und übergeben sie den Angehörigen. Nichts davon wird ungefragt entsorgt.

Müssen Angehörige bei der Auflösung anwesend sein?

Nein. Nach einer gemeinsamen Begehung oder Foto-Abstimmung erledigen wir alles selbstständig und übergeben die Wohnung direkt an Vermieter oder Käufer – auf Wunsch mit Schlüsselübergabe.

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